Arbeitszimmer – Aussetzung der Vollziehung wird künftig gewährt
Das BMF hat die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), mit denen in Rechtsbehelfsverfahren begehrt wird, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer über die Regelungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus steuermindernd zu berücksichtigen, stattzugeben (BMF, Schreiben v. 6.10.2009 – IV A 3 – S 0623/09/10001).