Arbeitgeber haftet für Kosten einer abgesagten Hochzeitsfeier seiner Angestellten
Der Arbeitgeber kam mit Erkältungssymptomen aus dem Urlaub zurück. Dennoch nahm er mit der Arbeitnehmerin im Auto verschiedene Auswärtstermine wahr.. Dabei wurden keine Maskne getragen. Kurze Zeit später wurde der Arbeitgeber positiv auf das Coronavirus getestet. Die Arbeitnehmerin musste nach den geltenden Corona-Bestimmungen in Quarantäne und ihre geplante Hochzeit absagen. Insgesamt belief sich für sie der finanzielle Schaden auf ca, 5.000 EUR.
Der Arbeitgeber wurde auf Schadensersatz von ca. 5.000 EUR verurteilt.
LAG München, Urteil vom 14.2.2022, 4 Sa 457/21