Anwendbarkeit des KSchG: Zweifel über Beschäftigtenzahl gehen zu Lasten des Arbeitnehmers
Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, so muss er darlegen und beweisen, dass die für die Anwendbarkeit des KSchG erforderliche Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern erreicht ist.
BAG, Urteil v. 26.6.2008, 2 AZR 264/07
Quelle: www.otto-schmidt.de