• Xing
  • VIDEOS STEUERN
  • VIDEOS RECHT
  • MANDANTEN-MERKBLÄTTER/DOWNLOAD
  • KONTAKT
Telefon: 06021 / 930425
Rechtsanwalt Erbrecht Steuerrecht Familienrecht Aschaffenburg
  • HOME
  • ULRIKE FULDNER
  • RECHTSGEBIETE
  • PUBLIKATIONEN
  • Fachinfos
  • Menü Menü

Anspruch des Schwiegersohnes für den Bau eines Wohnhauses auf dem Grundstück des Schwiegervaters

Fachinfos, Familienrecht

Ein (Ex-)Schwiegersohn, der auf dem im Eigentum seines (Ex-)Schwiegervaters ein Wohnhaus errichtet hat, kann nicht schon dann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er sich aus der ehelichen Gemeinschaft löst und aus dem Haus auszieht, solange seine Familie dort unentgeltlich wohnen bleibt (vgl. für den – vergleichbaren – Fall des mit einem Kostenaufwand von gut 220.000 EUR erfolgten Ausbaus der unentgeltlich von den Schwiegereltern überlassenen Wohnung OLG Hamm, Beschluss vom 6. Dezember 2012, Az. 1 UF162/12.

Der Bundesgerichtshof hate bereits 1985  judiziert, dass für die Aufwendungen des Schwiegersohns in das Familienheim weder aus § 601 BGB noch nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677 ff. BGB ein Verwendungsersatzanspruch besteht. Auch eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die der Antragsteller selbst neben etwaigen Bereicherungsansprüchen in erster Linie für sich reklamiert, scheidet aus.

Die Geschäftsgrundlage wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsabschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragspartner oder die dem anderen Teil erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Beteiligten beruht.

Wie in dem vom BGH entschiedenen Fall gibt das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten auch hier keinen greifbaren Anhaltspunkt für die Annahme, dass auch nur einer der Vertragsparteien über ein Scheitern der Ehe und die daraus resultierenden Folgen nachgedacht haben könnte. Insoweit fehlt jede belastbare Grundlage dafür, dass schon der Auszug des Antragstellers einen (berechtigten) Anlass für eine Beendigung oder eine Anpassung des Nutzungsrechtsverhältnisses mit dem Antragsgegner bieten könne.

ber selbst wenn man im Verhältnis von Schwiegervater und Schwiegersolln das mögliche Scheitern der Ehe als stets mitgedacht erachtete, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsgegner hier das Risiko für ein etwaiges Fehlschlagen der Investitionen hätte übernehmen wollen. Dafür finden sich im Vorbringendes Antragstellers und auch sonst überhaupt keine belastbaren Anknüpfungstatsachen. Berücksichtigt werden können Erwartungen, die eine Partei an den Fortbestand bestimmter Verhältnisse knüpft, aber nur dann, wenn sich die Gegenseite, wären sie als Bedingung formuliert worden, nach Treu und Glauben hätte darauf einlassen müssen. Das wird man im Streitfall aber nicht annehmen können, weil der Antragsgegner dem Schwiegersohn, seiner Tochter und den Kindern das Grundstück dauerhaft überlassen wollte und zudem nicht erkennbar ist, dass er aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einem entsprechenden Kapitalausgleich überhaupt in der Lage sein würde.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2014 , Az. 9 WF 204/13

12. Juni 2015/von Ulrike Fuldner
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png 0 0 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2015-06-12 16:04:262015-06-12 16:04:26Anspruch des Schwiegersohnes für den Bau eines Wohnhauses auf dem Grundstück des Schwiegervaters

Kategorien

  • Archiv 2007 – 2014
  • Corona-Krise
  • Fachinfos
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietrecht
    • Sonstiges Recht
    • Steuerrecht
    • Verbraucherrecht

RECHTSANWALT ULRIKE FULDNER
Taunusstraße 1
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 930425
E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
Web: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de

Ausgleichsanspruch nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Befreiung von Verbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe anhand der Regeln des...
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste (auch auf die Funktion des Cookies Buttons) und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.


Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:


Google Maps:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen Akzeptieren Ablehnen
Nachrichtenleiste öffnen