Anspruch auf Entgeltumwandlung – Keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
Anspruch auf Entgeltumwandlung – Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 21. Januar 2014 – 3 AZR 807/11 –