Anschließen eines Handys zum Aufladen während der Fahrt nicht erlaubt
Nach der Begründung zur Einführung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO soll durch diese Norm gewährleistet sein, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Die Benutzung schließt neben dem Gespräch im öffentlichen Fernsprechnetz sämtliche Bedienfunktionen, wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet ein.
OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.12.2015, Az.: 2 Ss (OWI) 290/15).