Anfechtung eines Gesellschafterbeschluss – Berechtigung und Zeitpunkt
Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Be-schlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschaf-ter einer GmbH steht grundsätzlich die negative Legitima-tionswirkung des §16 Abs.1 Satz1 GmbHG entgegen.F
ehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen.
BGH, Urteil v. 26.1.2021, II ZR 391/18