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Altersabhängige Gehaltsstufen sind unzulässig

Archiv 2007 - 2014

Ein Arbeitnehmer muss sich nicht mit weniger Gehalt begnügen, wenn er die gleiche Tätigkeit wie ein älterer Kollege ausübt. So ist das Eingruppieren in Gehaltsstufen nach dem Alter eine verbotene Diskriminierung.

Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden (Az.: 2 Sa 1689/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.

In dem Fall ging es um einen 31-jährigen Angestellter im öffentlichen Dienst. Seine Grundvergütung war abhängig vom Alter. Das führte dazu, dass jüngere Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit eine niedrigeres Gehalt erhielten als ältere.

Dagegen zog er vor Gericht und verlangte, dass sein Gehalt nach der höchsten Altersstufe im Tarifsystem bemessen werde. Die Richter in der zweiten Instanz gaben ihm recht. Sie sahen die Benachteiligung aufgrund des Alters als unzulässig an, weil sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße. Die tarifliche Regelung über die Staffelung nach dem Alter sei daher unwirksam.

Quelle: dpa

3. Februar 2010/von Ulrike Fuldner
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