Aktenversendungspauschale
Aktenversendungspauschale
OLG Koblenz – 14.1.2013 – 14 W 19/13
Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt.