Achtung: Sturmschäden: Straßenbäume muss der Eigentümer besonders im Auge behalten
Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt mit jedem Sturm. Bei Straßenbäumen haben Eigentümer weit gehende Kontroll- und Pflegepflichten…….
LG Coburg, Urteil vom 16.1.2008,12 O 471/06