Abzug von Unterhaltsleistungen an mittellosen Lebenspartner
Ein Steuerpflichtiger kann Unterhaltsleistungen an seine mit ihm in einem Haushalt lebende mittelose Lebenspartnerin ohne Berücksichtigung der sogen. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG abziehen.
BFH, Urteil v. 29.5.2008, III R 23/07