VG Darmstadt, Beschluss vom 27.05.2014 – 1 L 528/14.
Die für Beamtenrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 27.05.2014 entschieden, dass eine Bewerberin für den Dienst bei der Bundespolizei unter Hinweis auf eine großflächige Tätowierung ihres Unterarms abgelehnt werden darf.