Ab 1. Januar 2009 gilt die Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- u. Modernisierungsmaßnahmen
Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für den Arbeitslohn bezüglich Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß § 35a Abs. 3 EStG).
Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z. B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro) gewährt.