§ 19 Abs. 2 InsO: Bundesrat stimmt Verlängerung des neuen Überschuldungsbegriffs bis Ende 2013 zu
InsO: Bundesrat stimmt Verlängerung des neuen Überschuldungsbegriffs bis Ende 2013 zu
Der Bundesrat hat einer Änderung der Insolvenzordnung (InsO) zugestimmt, wodurch die ursprünglich bis Ende 2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs um drei Jahre verlängert wird. Damit führt eine bilanzielle Überschuldung weiterhin nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.